Erfassungsbogen, Vollmachten und Checklisten

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Auftrag und Vergütungsvereinbarung für die Anfertigung der Erklärung(en) zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Der Auftrag erstreckt sich auf die Anfertigung der Erklärung(en) zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum Stichtag 01.01.2022 entsprechend der Anzahl der eingereichten Erfassungsbögen sowie die Prüfung von Feststellungsbescheiden zur Grundsteuerreform 2022.
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Steuerberatervollmacht für die Grundsteuerfestsetzung
Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Vollmachtnehmer, diesen umfassend in allen Fragen, die die Festsetzung der Grundsteuer berühren, gegenüber Finanzbehörden, den örtlichen Gemeindeverwaltungen und sonstigen Behörden und Stellen zu vertreten.
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Erfassungsbogen zur Grundsteuerbewertung zum 1.1.2022
Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine eigene Erklärung zum Grundsteuerwert abzugeben und deshalb ein eigener Erfassungsbogen zu verwenden.
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