Übermittlung bestimmter Kassendaten an das zuständige Finanzamt

Neue Kassenmeldepflicht

Der Gesetzgeber hat eine neue Meldepflicht für alle elektronischen Kassen-Aufzeichnungssysteme, die in Betrieben verwendet werden, eingeführt. Nach dieser sogenannten „Kassenmeldepflicht“ gilt:

 

ü  Vor dem 01.07.2025 angeschaffte, also auch bereits vorhandene elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.

ü  Elektronische Aufzeichnungssysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

 

Die Meldungen müssen elektronisch an das zuständige Finanzamt erfolgen. Durch die Kassenmeldepflicht (§146a AO) soll die Finanzverwaltung leichter prüfen können, ob alle erfassten und abgerechneten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens korrekt verbucht werden (Ziel: Bekämpfung der Steuerhinterziehung).

 

Konkret bedeutet das für Ihr Unternehmen:

 

  • Es müssen alle in einer Betriebsstätte vorhandenen und funktionstüchtigen Systeme in einer Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Wenn mehrere Betriebsstätten vorhanden sind, muss die Meldung für jede Betriebsstätte übermittelt werden.
  • Die Meldepflicht besteht für alle Anmeldungen, Korrekturen und Abmeldungen.
  • Die zu meldenden Daten setzen sich zusammen aus: Daten des Unternehmens, der Betriebsstätte, der Kasse und falls angebunden, der TSE.
  • Gemeldet werden müssen alle Kassen, die einen Geschäftsvorfall abwickeln können, unabhängig davon, ob diese mit einer TSE verbunden sind oder nicht.
  • Von der Meldepflicht ausgenommen sind nicht mehr betriebsfähige Kassen sowie Kassen, die nur als Erfassungshilfe und nicht für die Abwicklung von Geschäftsvorfällen dienen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Kassenmeldungen abzugeben?

 

  1. Sie können die Meldung über Ihren Kassenhersteller vornehmen lassen. Bitte setzen Sie sich dazu direkt mit Ihrem Kassenanbieter in Verbindung.
  2. Sie melden die Kassendaten selbständig über die neue Lösung „DATEV Kassenmeldung“ unter https://www.meinfiskal.de/ (erfordert DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin). Sofern Sie noch nicht über DATEV SmartCard/SmartLogin verfügen, können wir Ihnen ein solches Zugangsmedium bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie die Kassendaten über „meinFiskal“ melden möchten, damit wir die benötigten Zugriffsrechte für Sie einrichten können.
  3. Sie melden die Kassendaten selbständig über ELSTER der Finanzverwaltung (erfordert ein Elster-Zertifikat und ein Konto bei ELSTER).
  4. Sie beauftragen unsere Kanzlei mit der Meldung der notwendigen Kassendaten an das Finanzamt. Sofern Sie dies wünschen, lassen Sie uns bitte den folgenden Fragebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen. Für die Erstellung der Meldung inkl. elektronischer Übertragung an das Finanzamt erlauben wir uns eine Aufwandspauschale in Höhe von € 110,- pro Meldung zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.

 

Download
Fragebogen zur Kassenmeldung
Fragebogen zur Kassenmeldung an das Finanzamt
Kassenmeldung an das Finanzamt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 71.3 KB